#20: Genug Internet für heute
In der heutigen Folge dreht sich alles um Internetphänomene. Florian Nicolai und Mustafa Temmuz Oğlakcıoğlu nehmen heute Memes, Pranks und Challenges aller Art unter die Strafrechtslupe. Wer nämlich einfach ein Bild einer anderen Person im Internet postet, macht sich dadurch möglicherweise sowohl nach dem StGB als auch nach dem KUG strafbar. Und auch das bloße Teilen von bereits hochgeladenen Bildern ist nicht unproblematisch. Und wie ist das beim Pranken denn eigentlich? Wenn das „Happy Slapping“ nur ein vermeintlicher Scherz war, schließt das noch lange nicht die Strafbarkeit aus – in Klausuren sind hier aber spannende Einwilligungskonstellationen denkbar. Und auch beim Aufruf zu verschiedensten Challenges gibt es durchaus strafrechtliches Diskussionspotenzial.
meme #Gaffer #cinnamon
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Bis zur nächsten Folge!
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