#22: Anzeige ist raus
In Folge 22 geht es rund um die Anzeige und Nichtanzeige von Straftaten. Macht man sich wegen Strafvereitelung strafbar, wenn man Straftaten, von denen man Kenntnis erlangt hat, nicht anzeigt? Und wie sieht es mit Straftaten aus, die noch nicht passiert sind, aber bevorstehen? Florian Nicolai und Mustafa Temmuz Oğlakcıoğlu gehen diesen Fragen auf den Grund und sprechen in diesem Räuberischen Espresso über einige mehr oder weniger exotische StGB-Normen, die man jedoch für Klausuren und Hausarbeiten durchaus auf dem Schirm haben sollte. Unter anderem besprechen die beiden Strafrechtler in dieser Folge auch, welche Normen bei einer Bombendrohung betroffen sind und sie gehen der Frage auf den Grund, was es mit dem „Swatting“ auf sich hat und warum man sich wegen Freiheitsberaubung strafbar machen kann, wenn man jemand Unschuldigen einer Straftat bezichtigt. Das alles und noch viel mehr gibt’s im 22. Räuberischen Espresso.
Bombendrohung #Swatting #Strafantrag
Schreibt uns gerne eure Meinung zum Thema und Euer Feedback zur Folge an JAPodcast@vahlen.de und folgt uns bei Instagram: @raeuberischerespresso.
Bis zur nächsten Folge!
Kommentare
Neuer Kommentar