# 46: Smash Bros – Die Beteiligung an einer Schlägerei gem. § 231 StGB
In Folge 46 des Räuberischen Espresso geht es um die Vorschrift des § 231 StGB – Die Beteiligung an einer Schlägerei. Florian Nicolai und Mustafa Temmuz Oglakcioglu sprechen über diese in Klausuren oft übersehene Strafnorm, gehen die einzelnen Tatbestandsmerkmale durch und erklären auch den Umgang mit der objektiven Bedingung der Strafbarkeit. Auch Sonderprobleme, bspw. im Zusammenhang mit dem Notwehrrecht und der Einwilligung, werden in dieser neuen Folge besprochen.
Hinweis: Zwischen Min. 9.00 und 10.00 wird die Frage der Beteiligung aufgeworfen. Hier wird zunächst erläutert, dass eine psychische Beteiligung ausreicht. Allerdings gilt (und das scheint erwähnenswert, da die Ausführungen in der Folge missverstanden werden können), dass nach wohl h.A. in der Grundkonstellation der Schlägerei dennoch drei aktiv Mitwirkende notwendig sind, mithin die Anfeuerungsrufe einen Zweikampf noch nicht zur Schlägerei machen.
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