Räuberischer Espresso

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# 55: Jahresrückblick – Examensrelevante Entscheidungen 2024 – Teil 2

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In einem zweiteiligen Rückblick auf 2024 besprechen Florian Nicolai und Mustafa Temmuz Oğlakcıoğlu rechtlich spannende, in der JA nachlesbare Entscheidungen, die didaktisch interessant und daher besonders prüfungs- und examensrelevant sind. In diesem zweiten Teil stehen zwei weitere Entscheidungen im Fokus: In der ersten Entscheidung geht es um die Frage, ob § 315b StGB ein eigenhändiges Delikt ist, oder ob es auch von der Rückbank aus begangen werden kann. In der zweiten Entscheidung geht es um die Frage, ob zwischen Vollendung und Beendigung eines Raubes noch der Qualifikationstatbestand des § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB verwirklicht werden kann. Hier könnt ihr alles noch einmal nachlesen: BGH zur Frage der Eigenhändigkeit des § 315b StGB: JA 2024, 696 mAnm Jäger BGH zur Verwirklichung des Qualifikationstatbestandes zwischen Vollendung und Beendigung: JA 2024, 1042 mAnm Kudlich

eigenhändig #AP #JAAktuell

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Bis zur nächsten Folge!


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Über diesen Podcast

Beschreibung des Podcast:
Im Podcast "Räuberischer Espresso" der Fachzeitschrift Juristische Arbeitsblätter (JA) befassen sich Prof. Dr. Mustafa Temmuz Oğlakcıoğlu und Dr.Florian Nicolai mit Fragen des Strafrechts im Alltag.

Auf unterhaltsame Weise präsentieren die beiden Strafrechtler den Hörerinnen und Hörern interessante strafrechtliche Fragestellungen und stellen zugleich dar, wie diese Fälle in Studium und Examen zu lösen wären. Die Podcaster gehen dabei einen Mittelweg zwischen Unterhaltung und strukturierter Falllösung. Dadurch richtet sich der Podcast nicht nur an Jurastudierende, sondern zugleich an juristisch interessierte Laien.
Kennengelernt haben sich die beiden am Lehrstuhl für Strafrecht von Prof. Kudlich und stellten sofort die Verbundenheit ihrer juristischen Seelen fest.

Dr. Florian Nicolai, geb. 1990, wollte als Kind eigentlich Busfahrer werden. 2012 zog es ihn dennoch zum Jurastudium aus der bayrischen Landeshauptstadt in die fränkische Provinz. Bereits dem Institut für Strafrecht verhaftet, wechselte Nicolai nach dem zweiten Staatsexamen ablösefrei vom Oberlandesgericht Nürnberg vollständig an die FAU, wo er zum Thema Cyberkriminalität promoviert hat. Mit der für einen Schwedenliebhaber unverfänglichen Frage “Vill du fika?” lädt Nicolai gerne Kolleginnen und Kollegen auf eine Tasse starken Kaffee in sein Büro ein. Stets erfreut er sich an der (vorgetäuschten) Begeisterung der Kaffeegäste über die aus Artwork zeitgenössischer Rock- und Popmusik bestehenden Wanddekoration. Der Spleen, seine oft belletristischen Alltagserzählungen durch klandestine Beimischung ausgefallener Wörter zu schmücken bildet gemeinsam mit seiner breitgefächerten Vinylsammlung eine ausgewogene Melange aus Klassik und Postmoderne.

Prof. Dr. Mustafa Temmuz Oğlakcıoğlu, geb. 1985, wuchs in der Nürnberger Südstadt auf. Ausgelöst durch eine routinemäßige polizeiliche Durchsuchung seines Schulrucksacks am Hauptbahnhof, bei der sein Grundgesetz auf den schmutzigen Boden fiel, begrub Oğlakcıoğlu seinen Kindheitstraum einer Gesangskarriere und studierte Rechtswissenschaft in Erlangen. Die Bindung zur Nürnberger Südstadt wahrte er mit einer Dissertation zum Betäubungsmittelrecht. Seine unbändigen Kenntnisse in Vexillologie sowie seine stattliche Comic-Sammlung wecken Reminiszenzen an einen amerikanischen Serienhelden mit einem großen Knall. Konträr dazu ist Oğlakcıoğlu Connaisseur sog. Rapmusik und kreiert gerne eigene Punchlines mit juristischem Inhalt, deren Gütesiegel “fast so gut wie sein Gesang” Spielraum für Interpretationen lässt.

von und mit Prof. Dr. Mustafa Temmuz Oğlakcıoğlu und Dr. Florian Nicolai

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