Räuberischer Espresso

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#5: Größenschwindel und Fake-Eigenbedarf – Miet(straf)recht Teil 2

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In der Fortsetzung der Miet(straf)rechtsfolge steht § 263 StGB im Fokus. Im Mittelpunkt steht, ob der Vermieter sich strafbar macht, wenn er über die Größe der Wohnung täuscht und ob es strafrechtliche Konsequenzen haben kann, wenn der Vermieter den Mieter dadurch loszuwerden versucht, indem er in einer Kündigungserklärung fälschlicherweise behauptet, es bestünde Eigenbedarf. Hierbei werden die Tatbestandsmerkmale des Betrugs dargestellt und einzelne Tücken und Schwierigkeiten anhand der beschriebenen Fälle diskutiert.

Im dritten und letzten Teil der Miet(straf)rechts-Trilogie gerät sodann der kriminelle Mieter in den Fokus.

Die Podcastfolgen zum Mietstrafrecht gibt es in einem zweiteiligen Aufsatz in der JA zum Nachlesen. Hier werden u.a. die in den Folgen angesprochenen Probleme wissenschaftlich dargestellt und anhand kleiner Fälle erläutert. Darin findet ihr auch Konstellationen, die es nicht in die Podcastfolge geschafft haben. Teil 1 des Aufsatzes ist bereits in der Februar-Ausgabe der JA erschienen (JA 2021, 123), Teil 2 erscheint in der März-Ausgabe.

Mietstrafrecht #Größenschwindel #FakeEigenbedarf

Schreibt uns gerne eure Meinung zum Thema und euer Feedback zur Folge an JAPodcast@vahlen.de und folgt uns bei Instagram: @raeuberischerespresso. Bis zur nächsten Folge!


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Über diesen Podcast

Beschreibung des Podcast:
Im Podcast "Räuberischer Espresso" der Fachzeitschrift Juristische Arbeitsblätter (JA) befassen sich Prof. Dr. Mustafa Temmuz Oğlakcıoğlu und Dr.Florian Nicolai mit Fragen des Strafrechts im Alltag.

Auf unterhaltsame Weise präsentieren die beiden Strafrechtler den Hörerinnen und Hörern interessante strafrechtliche Fragestellungen und stellen zugleich dar, wie diese Fälle in Studium und Examen zu lösen wären. Die Podcaster gehen dabei einen Mittelweg zwischen Unterhaltung und strukturierter Falllösung. Dadurch richtet sich der Podcast nicht nur an Jurastudierende, sondern zugleich an juristisch interessierte Laien.
Kennengelernt haben sich die beiden am Lehrstuhl für Strafrecht von Prof. Kudlich und stellten sofort die Verbundenheit ihrer juristischen Seelen fest.

Dr. Florian Nicolai, geb. 1990, wollte als Kind eigentlich Busfahrer werden. 2012 zog es ihn dennoch zum Jurastudium aus der bayrischen Landeshauptstadt in die fränkische Provinz. Bereits dem Institut für Strafrecht verhaftet, wechselte Nicolai nach dem zweiten Staatsexamen ablösefrei vom Oberlandesgericht Nürnberg vollständig an die FAU, wo er zum Thema Cyberkriminalität promoviert hat. Mit der für einen Schwedenliebhaber unverfänglichen Frage “Vill du fika?” lädt Nicolai gerne Kolleginnen und Kollegen auf eine Tasse starken Kaffee in sein Büro ein. Stets erfreut er sich an der (vorgetäuschten) Begeisterung der Kaffeegäste über die aus Artwork zeitgenössischer Rock- und Popmusik bestehenden Wanddekoration. Der Spleen, seine oft belletristischen Alltagserzählungen durch klandestine Beimischung ausgefallener Wörter zu schmücken bildet gemeinsam mit seiner breitgefächerten Vinylsammlung eine ausgewogene Melange aus Klassik und Postmoderne.

Prof. Dr. Mustafa Temmuz Oğlakcıoğlu, geb. 1985, wuchs in der Nürnberger Südstadt auf. Ausgelöst durch eine routinemäßige polizeiliche Durchsuchung seines Schulrucksacks am Hauptbahnhof, bei der sein Grundgesetz auf den schmutzigen Boden fiel, begrub Oğlakcıoğlu seinen Kindheitstraum einer Gesangskarriere und studierte Rechtswissenschaft in Erlangen. Die Bindung zur Nürnberger Südstadt wahrte er mit einer Dissertation zum Betäubungsmittelrecht. Seine unbändigen Kenntnisse in Vexillologie sowie seine stattliche Comic-Sammlung wecken Reminiszenzen an einen amerikanischen Serienhelden mit einem großen Knall. Konträr dazu ist Oğlakcıoğlu Connaisseur sog. Rapmusik und kreiert gerne eigene Punchlines mit juristischem Inhalt, deren Gütesiegel “fast so gut wie sein Gesang” Spielraum für Interpretationen lässt.

von und mit Prof. Dr. Mustafa Temmuz Oğlakcıoğlu und Dr. Florian Nicolai

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