#8: Bisschen Koks und bisschen Rechtswidrigkeit
Im 8. Räuberischen Espresso werfen Florian Nicolai und Dr. Mustafa Temmuz Oğlakcıoğlu einen besonderen Blick auf die Einwilligung im Strafrecht. Dabei wird nicht nur anhand der Voraussetzungen der Einwilligung erläutert, warum die Friseure aus der letzten Folge trotz tatbestandsmäßiger Körperverletzung in der Regel auch nach einem schiefgegangenen Haarschnitt nicht dem Strafrichter gegenübersitzen müssen. Die beiden Strafrechtswissenschaftler zeigen auch, dass man mit Kokain und Russisch Roulette einem unbeliebten Klausurproblem Herr werden kann: Anhand dieser beiden Beispiele geben sie eine anschauliche Anleitung zur Abgrenzung der Einwilligung vom tatbestandsausschließenden Einverständnis sowie von einverständlicher Fremdgefährdung und eigenverantwortlicher Selbstgefährdung.
Einwilligung #Buzzcut #Kokain
Schreibt uns gerne eure Meinung zum Thema und euer Feedback zur Folge an JAPodcast@vahlen.de und folgt uns bei Instagram: @raeuberischerespresso.
Bis zur nächsten Folge!
Kommentare
Neuer Kommentar