Räuberischer Espresso

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#26: Reinigungsmittel und was sonst noch high macht

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Zu Gast: Henning Lorenz

Zum Semesterabschluss haben Florian Nicolai und Prof. Dr. Mustafa Oğlakcıoğlu einen Gast eingeladen: Henning Lorenz von der Universität Halle.
Gemeinsam reden die drei Strafrechtler über ein in der Party- und Clubszene momentan trendendes Thema: GBL und GHB.
Kurz gesagt: Reinigungsmittel, die Menschen zu sich nehmen, um sich zu berauschen. Nach einer kurzen Einführung, was GBL überhaupt ist, folgt ein kleiner Abstecher ins Betäubungsmittelstrafrecht - und dabei wird auch der Knackpunkt dieses Stoffes deutlich: GBL an sich unterfällt nicht dem BtMG. Doch auch unter anderen Gesichtspunkten des Strafrechts sorgen GBL und GHB immer wieder für Diskussionen, schon über mehrere solche Fälle musste der BGH entscheiden. Fraglich ist zumeist die Eigenverantwortung bei der Einnahme sowie eine etwaige Garantenstellung derer, die das Mittel besorgt haben. Im 26. Espresso − eigentlich schon ein "Verlängerter" − dröseln Mustafa Temmuz Oğlakcıoğlu, Florian Nicolai und Henning Lorenz diese einzelnen Fragestellungen auf.
Natürlich wie gewohnt mit einer nötigen Portion Humor und einer ordentlichen Crema. Und wer genau hinhört, kann sogar die Podcat an einer Stelle miauen hören.

#partydrogen #gbl #kolanuss

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Bis zur nächsten Folge!

#25: Du kommst hier nicht raus!

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Im Mittelpunkt der 25. Folge steht die Freiheitsberaubung. Florian Nicolai und Dr. Mustafa Temmuz Oğlakcıoğlu sprechen in diesem Espresso über die Tücken des § 239 StGB. Dabei geht die Analyse der beiden, nach einem Überblick über die Grundlagen, auch über klassische Formen des Einsperrens hinaus: Sie betrachten mögliche Freiheitsberaubungen v.a. in Grenzfällen, in denen „nur“ psychische Hindernisse die Fortbewegungsfreiheit einschränken. Und wie ist das eigentlich mit der Zustimmung zur Freiheitsberaubung und wenn diese später wieder wegfällt? Auch zwei Filmszenen, die besondere Konstellationen der Freiheitsberaubung zeigen, sprechen die beiden Podcaster an. Was das alles mit dem „Vater unser“ zu tun hat erfahrt ihr im neuen Räuberischen Espresso.

#Umkleide #Ankerkette #Oxygen

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Bis zur nächsten Folge!

#24: Komische Notwehr

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In der 24. Folge des Räuberischen Espresso begeben wir uns tief in den Allgemeinen Teil des StGB: Es geht um die Notwehr. Wir besprechen spezielle Fragen der Notwehr anhand dreier außergewöhnlicher Fälle, u.a. mit Blick auf notwehrfähige Rechtsgüter, Erforderlichkeit und Gebotenheit.
Dabei nehmen wir zunächst unter die Lupe, ob man sich gegen eine Diskriminierung durch einen Türsteher mittels Notwehr gem. § 32 StGB zur Wehr setzen darf. Im Anschluss blicken wir auf die Notwehr bei der Parkplatzsuche. Außerdem sehen wir uns einen − im wahrsten Sinne des Wortes − pikanten Fall des Rappers Drake an, der nicht nur unter Gesichtspunkten der Notwehr, sondern auch mit Blick auf andere Elemente des Allgemeinen Teils sehr spannende und komplizierte Fragen aufwirft.
Was das mit Chilisoße und einem Kondom zu tun hat und noch viel mehr erfahrt ihr im frisch gebrühten Räuberischen Espresso.

#Türsteher #Parklücke #Chilisoße

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#23: Der Weihnachtsmann ist straflos

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Egal ob zu euch das Christkind oder der Weihnachtsmann kommt: Dieser Räuberische Espresso wird besonders festlich! Florian Nicolai und Mustafa Temmuz Oğlakcıoğlu bewegen sich gedanklich durch die Vorweihnachtszeit – natürlich mit strafrechtlichem Hintergrund: Vom Weihnachtsmarkt, von dem die Glühweintasse einfach mit nach Hause genommen wurde, geht es direkt in den Wald: Da darf man sich dann einfach einen schönen Weihnachtsbaum aussuchen, oder? Kurz vor Heiligabend müssen dann noch schnell ein paar Geschenke zusammengesucht werden: Und wenn einem das gewünschte Geschenk von der Nase weggeschnappt wird, dann muss man sich eben zu helfen wissen… An Heiligabend dann wird der Polizei ein Einbrecher gemeldet, der mit rotem Gewand durch einen Schornstein zu rutschen versucht. Doch keine Bange – der Weihnachtsmann ist straflos.

#Christmas #Glühwein #Schwarzenegger

[Hier geht's](https://beck-online.beck.de/Dokument?vpath=bibdata%2Fzeits%2Fja%2F2020%2Fcont%2Fja.2020.910.1.htm&anchor=Y-300-Z-JA-B-2020-S-910&readable=2&VorgaengerDokumentStreffer3=Aufsatz%20von%20Professor%20Dr.%20Daniel%20Ulber%2C%20Kyra%20Klocke&VorgaengerDokumentFullname=bibdata%2Fzeits%2Fja%2F2020%2Fcont%2Fja.2020.901.1.htm&jumpType=Jump&jumpWords=JA%2B2020%252c%2B910) zum Beitrag in der JA von Waßmer/Sommer: Meine Tasse – Deine Tasse? Die Mitnahme von Glühweintassen aus strafrechtlicher Sicht

Florian Nicolai, Mustafa Temmuz Oğlakcıoğlu und das gesamte Team der JA wünschen euch frohe Weihnachten, schöne Feiertage und einen guten Rutsch ins neue Jahr. Das gesamte Espresso-Team freut sich auf das Jahr 2022 mit euch, in dem wir auch wieder fleißig zum Räuberischen Espresso einladen werden.

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#22: Anzeige ist raus

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In Folge 22 geht es rund um die Anzeige und Nichtanzeige von Straftaten. Macht man sich wegen Strafvereitelung strafbar, wenn man Straftaten, von denen man Kenntnis erlangt hat, nicht anzeigt? Und wie sieht es mit Straftaten aus, die noch nicht passiert sind, aber bevorstehen? Florian Nicolai und Mustafa Temmuz Oğlakcıoğlu gehen diesen Fragen auf den Grund und sprechen in diesem Räuberischen Espresso über einige mehr oder weniger exotische StGB-Normen, die man jedoch für Klausuren und Hausarbeiten durchaus auf dem Schirm haben sollte. Unter anderem besprechen die beiden Strafrechtler in dieser Folge auch, welche Normen bei einer Bombendrohung betroffen sind und sie gehen der Frage auf den Grund, was es mit dem „Swatting“ auf sich hat und warum man sich wegen Freiheitsberaubung strafbar machen kann, wenn man jemand Unschuldigen einer Straftat bezichtigt.
Das alles und noch viel mehr gibt’s im 22. Räuberischen Espresso.

#Bombendrohung #Swatting #Strafantrag

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#21: Ein Schnäpschen in Ehren

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Achtung, Achtung: Florian Nicolai und Mustafa Temmuz Oğlakcıoğlu bitten zum Alkoholtest. Folge 21 dreht sich um das Thema Alkohol im Strafrecht und die beiden Podcaster nähern sich dem Thema von verschiedenen Seiten: Im Besonderen Teil des Strafrechts spielt Alkoholkonsum vor allem im Bereich der Straßenverkehrsdelikte eine Rolle, im Allgemeinen Teil vor allem mit Blick auf die Schuldfähigkeit. Da klingelt dann bei den Studierenden schnell die unheilvoll klingende Alarmglocke der actio libera in causa (alic). Doch kein Grund zur Flasche zu greifen: Florian Nicolai und Mustafa Temmuz Oğlakcıoğlu gehen die Promillegrenzen im Einzelnen durch, sprechen über deren Rechtsnatur – denn im Gesetz stehen sie nicht – und erläutern den Zusammenhang mit den Straßenverkehrsdelikten und der Schuldunfähigkeit ausführlich.
Außerdem geht es u.a. darum, welche Fortbewegungsmittel denn überhaupt ein Fahrzeug im Sinne der § 315c und § 316 StGB sein können – die zum Teil kuriose Rechtsprechung dazu wollen die beiden Strafrechtler euch selbstverständlich nicht vorenthalten.

#Rückwirkung #Skateboard #ALIC

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#20: Genug Internet für heute

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In der heutigen Folge dreht sich alles um Internetphänomene. Florian Nicolai und Mustafa Temmuz Oğlakcıoğlu nehmen heute Memes, Pranks und Challenges aller Art unter die Strafrechtslupe. Wer nämlich einfach ein Bild einer anderen Person im Internet postet, macht sich dadurch möglicherweise sowohl nach dem StGB als auch nach dem KUG strafbar. Und auch das bloße Teilen von bereits hochgeladenen Bildern ist nicht unproblematisch. Und wie ist das beim Pranken denn eigentlich? Wenn das „Happy Slapping“ nur ein vermeintlicher Scherz war, schließt das noch lange nicht die Strafbarkeit aus – in Klausuren sind hier aber spannende Einwilligungskonstellationen denkbar. Und auch beim Aufruf zu verschiedensten Challenges gibt es durchaus strafrechtliches Diskussionspotenzial.

#meme #Gaffer #cinnamon

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#19: Espresso, sonst gibt’s Saures!

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Pünktlich zum Semesterstart schmeißen Florian Nicolai und Dr. Mustafa Temmuz Oğlakcıoğlu die Kaffeemaschine wieder an – und es wird gruselig! Das hat jedoch weniger mit der Rückkehr zur Präsenzlehre zu tun, sondern mit dem 31.10.: Halloween steht vor der Tür. Und schon bei der Jagd auf die Süßigkeiten kommt das Strafrecht ins Spiel. Macht man sich durch die Forderung „Süßes, sonst gibt’s Saures“ eigentlich strafbar? Möglicherweise kommen das Bauchgefühl und eine strafrechtliche Würdigung hier zu unterschiedlichen Ergebnissen. Und auch beim Erschrecken gibt es strafrechtliche Stolperfallen: Je nach Qualität eines solchen „Pranks“ könnte durchaus eine Strafbarkeit wegen Körperverletzung oder Bedrohung zu diskutieren sein. Und da kann in der Klausur auch schnell mal das Wort „Erlaubnistatbestandsirrtum“ durch die Köpfe geistern – für die eine oder den anderen sicher ein Wort mit ureigenem Gruselfaktor!
Die Details zu diesen Fragen und weitere schaurige Konstellationen, die sich auch sehr gut für Klausuren eignen, könnt ihr in diesem brandneuen Espresso hören. Also: Macht euch eine Kürbissuppe heiß, setzt eure Kopfhörer auf und legt los mit der neuen Staffel des Räuberischen Espresso!

#Rübengeist #Jason #TrickorTreat

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#18: Around The World – Reisen und Strafrecht

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Die Semesterferien haben begonnen – Zeit für Urlaub. Deshalb nutzen Florian Nicolai und Dr. Mustafa Temmuz Oğlakcıoğlu diese Folge, um sich mit dem Thema Strafrecht auf Reisen zu begeben. Dabei sprechen sie nicht nur über die mögliche Strafbarkeit von blinden Passagieren. Sie werfen auch einen kurzen Blick auf außergewöhnliche Strafnormen im Ausland, mit denen man als Tourist vielleicht gar nicht rechnet. Außerdem sprechen die beiden Strafrechtler über ein paar Normen, die viele Studierende nicht immer auf dem Schirm haben, die aber ein trickreicher Aufhänger in der Klausur sein können: Die §§ 3 – 7 StGB. Wann gilt das deutsche Strafrecht überhaupt? Und was passiert, wenn es nicht gilt? Das alles und noch viel mehr hält dieser Räuberische Espresso vor der Sommerpause für euch bereit.

#Bubblegum #Polygamie #Ziegenkäse

Dr. Mustafa Temmuz Oğlakcıoğlu, Florian Nicolai und das gesamte Espresso-Team wünschen euch erholsame Semesterferien und einen schönen Urlaub. Pünktlich zum Wintersemester werden wir mit frischem Espresso für euch bereitstehen.

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#17: Der Imperativ Plural von "erbrechen" (zu Gast: Prof. Dr. Hans Kudlich)

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Im 17. Räuberischen Espresso streuen wir wieder eine Prise Kudlich'sche Expertise in den Espresso.
Denn Prof. Dr. Hans Kudlich, Lehrstuhlinhaber an der FAU Erlangen-Nürnberg, ist erneut zu Gast bei Dr. Mustafa Temmuz Oğlakcıoğlu und Florian Nicolai. Diesmal bleiben er und die beiden Podcaster allerdings in irdischen Gefilden, wenn Sie die Überschneidungen von Straf- und Erbrecht in den Blick nehmen. Diese Konstellation ist nicht nur spannend, sie kann in der Klausur zur Stolperfalle werden. Gerade bei den Vermögensdelikten kann die richtige Einordnung der erbrechtlichen Lage entscheidend sein. Außerdem erfahrt ihr u.a., ob man sich strafbar macht, wenn man jemandem Zuneigung vorgaukelt um als Erbe bedacht zu werden und was passiert, wenn man Erbe eines Drogenbarons ist. Das alles und noch viel mehr gibt es im neuen Räuberischen Espresso.

#Erbschleicher #Escobar #Testamentfälschung

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Über diesen Podcast

Beschreibung des Podcast:
Im Podcast "Räuberischer Espresso" der Fachzeitschrift Juristische Arbeitsblätter (JA) befassen sich Prof. Dr. Mustafa Temmuz Oğlakcıoğlu und Dr.Florian Nicolai mit Fragen des Strafrechts im Alltag.

Auf unterhaltsame Weise präsentieren die beiden Strafrechtler den Hörerinnen und Hörern interessante strafrechtliche Fragestellungen und stellen zugleich dar, wie diese Fälle in Studium und Examen zu lösen wären. Die Podcaster gehen dabei einen Mittelweg zwischen Unterhaltung und strukturierter Falllösung. Dadurch richtet sich der Podcast nicht nur an Jurastudierende, sondern zugleich an juristisch interessierte Laien.
Kennengelernt haben sich die beiden am Lehrstuhl für Strafrecht von Prof. Kudlich und stellten sofort die Verbundenheit ihrer juristischen Seelen fest.

Dr. Florian Nicolai, geb. 1990, wollte als Kind eigentlich Busfahrer werden. 2012 zog es ihn dennoch zum Jurastudium aus der bayrischen Landeshauptstadt in die fränkische Provinz. Bereits dem Institut für Strafrecht verhaftet, wechselte Nicolai nach dem zweiten Staatsexamen ablösefrei vom Oberlandesgericht Nürnberg vollständig an die FAU, wo er zum Thema Cyberkriminalität promoviert hat. Mit der für einen Schwedenliebhaber unverfänglichen Frage “Vill du fika?” lädt Nicolai gerne Kolleginnen und Kollegen auf eine Tasse starken Kaffee in sein Büro ein. Stets erfreut er sich an der (vorgetäuschten) Begeisterung der Kaffeegäste über die aus Artwork zeitgenössischer Rock- und Popmusik bestehenden Wanddekoration. Der Spleen, seine oft belletristischen Alltagserzählungen durch klandestine Beimischung ausgefallener Wörter zu schmücken bildet gemeinsam mit seiner breitgefächerten Vinylsammlung eine ausgewogene Melange aus Klassik und Postmoderne.

Prof. Dr. Mustafa Temmuz Oğlakcıoğlu, geb. 1985, wuchs in der Nürnberger Südstadt auf. Ausgelöst durch eine routinemäßige polizeiliche Durchsuchung seines Schulrucksacks am Hauptbahnhof, bei der sein Grundgesetz auf den schmutzigen Boden fiel, begrub Oğlakcıoğlu seinen Kindheitstraum einer Gesangskarriere und studierte Rechtswissenschaft in Erlangen. Die Bindung zur Nürnberger Südstadt wahrte er mit einer Dissertation zum Betäubungsmittelrecht. Seine unbändigen Kenntnisse in Vexillologie sowie seine stattliche Comic-Sammlung wecken Reminiszenzen an einen amerikanischen Serienhelden mit einem großen Knall. Konträr dazu ist Oğlakcıoğlu Connaisseur sog. Rapmusik und kreiert gerne eigene Punchlines mit juristischem Inhalt, deren Gütesiegel “fast so gut wie sein Gesang” Spielraum für Interpretationen lässt.

von und mit Prof. Dr. Mustafa Temmuz Oğlakcıoğlu und Dr. Florian Nicolai

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